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Pressemiteilung vom 27. Oktober 2011

Auf die seitens des FC Brunnen gegen den Verwaltungsgerichtsentscheid vom 18. August

2011 eingereichte Beschwerde ist das Bundesgericht nicht eingetreten.

 

Gemäss Auffassung des Bundesgerichts liegt noch keine abschliessende kantonale

Beurteilung des umstrittenen Sachverhaltes vor. Bevor der Gemeinderat Ingenbohl den

geforderten Mitbenützungsanspruch des FC Ingenbohl und dessen Kostenbeteiligung nicht

näher geregelt habe, kann nach Auffassung des Bundesgerichts über die vom FC Brunnen

geltend gemachten Ansprüche und Einwendungen (Eigentumsgarantie, fehlende

Widmung, Verstoss gegen Treu und Glauben) derzeit noch gar nicht höchstrichterlich

entschieden werden.

 

Der FC Brunnen musste zur Wahrung der Sorgfaltspflicht die vorgenannten Ansprüche

und Einwendungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt vor Bundesgericht anbringen, um sich

später nicht den Vorwurf verpasster Rügen entgegen halten lassen zu müssen.

 

Tatsache ist, dass derzeit über Ansprüche und Einwendungen des FC Brunnen noch nicht

abschliessend entschieden wurde.

 

FC Brunnen

 

Der FC Brunnen wehrt sich für sein Eigentum und seine Sponsoren

Bekanntlich hat das Schwyzer Verwaltungsgericht am 18. August 2011 entschieden, dass ein vor kurzem gegründeter, zweiter Fussballclub in der Gemeinde ebenfalls das im Eigentum des FC Brunnen stehende Garderobengebäude frei benützen dürfe. Es hat damit nach Auffassung der Mehrheit der Brunner Bevölkerung die bis dato unbestrittene Eigentümerqualität des FC Brunnen betreffend diesem Gebäude massiv beeinträchtigt.

 

Der Vorstand des FC Brunnen hat, nach eingehender Diskussion und auch unter Berücksichtigung der unzähligen Zuschriften und Zusprüchen von Mitgliedern, Freunden, aber auch von eigentlich „Neutralen“ entschieden, das Verwaltungsgerichtsurteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die entsprechende Beschwerde wurde gestern fristgerecht eingereicht und von zwei Mitgliedern des FC Brunnen, welche zugleich Anwälte sind, nämlich von Vizepräsident Thomas Wolf und dem Spieler der ersten Mannschaft, Matthias Kessler, unterzeichnet. Es wird so ein weiteres Mal die „Freiwilligenarbeit“ und die Fronarbeit unterstrichen.

Damit soll aufgezeigt werden, dass sich der FC Brunnen mit seiner Beschwerde auch für alle übrigen Vereine und Institutionen wehrt, welche ebenfalls mittels Fronarbeit und erheblichen finanziellen Mitteln etwas eigenes erreichen oder verbessern wollen (oder es bereits getan haben), dazu aber von der öffentlichen Hand Unterstützungsbeiträge erhalten. Wenn der angefochtene Verwaltungsgerichtsentscheid Schule machen würde, hiesse das für alle „Frondienstler“ und Sponsoren, dass sie Frondienst und finanzielle Mittel für die Katze bzw. für die Öffentlichkeit, nicht aber für ihren Verein geleistet hätten.

 

Es sind drei Punkte, welche der FC Brunnen vor Bundesgericht rügt, nämlich die Verletzung der Eigentumsgarantie, die fehlende Widmung als öffentliche Sache und schliesslich auch die Verletzung des Vertrauensgrundsatzes und in einem Nebenpunkt die Verletzung der Gemeindeautonomie.

 

Es wird sich nun weisen, wie das höchste Schweizer Gericht diese für fast sämtliche Sport- oder Gemeindevereine äusserst wichtige Frage entscheiden wird.

Der Vorstand des FC Brunnen

 

Aktuelles zu FC Brunnen / FC Ingenbohl

Verwaltungsgerichtsentscheid des Kantons Schwyz vom 18. August 2011, zugestellt am 13. September 2011, in der Sache FC Brunnen gegen FC Ingenbohl

 

Sehr geehrter Ehren- und Freimitglieder,

sehr geehrte Sponsoren und Gönner,

liebe Mitglieder des FC Brunnen

 

Mit diesem Schreiben möchte wir Euch kurz informieren, wie das Verwaltungsgericht im Rechtsstreit zwischen dem FC Brunnen und dem FC Ingenbohl entschieden hat. Für uns ein nicht nachvollziehbarer Entscheid. Nachstehend gebe ich Ihnen eine Zusammenfassung des Urteils:

 

Wie der Regierungsrat hält auch das Verwaltungsgericht im Ergebnis dafür, dass es sich nebst den beiden Rasenplätzen auch beim Garderobengebäude um eine öffentliche Sache und einen Teil des Verwaltungsvermögens handelt, ungeachtet der Eigentumsverhältnisse (das Garderobengebäude steht im Eigentum des FC Brunnen, wie übrigens auch der Kunstrasenplatz). Demzufolge stehe dem Gemeinderat Ingenbohl eine Verfügungs-kompetenz über das Garderobengebäude zu ( bei den beiden im Eigentum der Gemeinde stehenden Rasenplätzen versteht sich dies hingegen von selbst).

 

Wie der Regierungsrat hält sodann im Weiteren auch das Verwaltungsgericht dafür, dass im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme öffentlicher Sachen eine Gemeinde den Grundsatz der Gleichbehandlung und das Willkürverbot in gebotenem Masse zu beachten habe. Der FCB habe ein vorrangiges Nutzungsrecht, jedoch kein Sondernutzungsrecht an beiden Rasenplätzen und am Garderobengebäude. Für den Ausschluss des FCI betreffend Mitbenützung der Schoeller-Meyer-Sportanlage liessen sich keine ernsthaften sachlichen Argumente ins Feld führen. Weniger das Alter und die Tradition des FCB als vielmehr seine Grösse und unbestrittene Bedeutung für eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit, gerade im Kinder- und Jugendbereich, könne eine gewisse Vorzugsstellung, jedoch nicht den Ausschluss anderer, den organisierten Fussballsport ausübender Benutzer-gruppierungen rechtfertigen. Ein solcher Ausschluss verstosse mithin gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und erweise sich als willkürlich. Auch eine Gemeinde habe Vereine, wenn sie im gleichen Bereich tätig sind, "nach Massgabe ihrer Gleichheit" gleich zu behandeln.

 

Wir haben dem FC Ingenbohl das letzte Mal im Mai das Angebot gemacht, die Mannschaft nach einer Übergangsphase von max. 2 Jahren zu integrieren und somit ein Teil von unserem Fussballverein zu werden. Ebenso waren wir bereit, die dazumal überwiesene Ausbildungsentschädigung von rund Fr. 40'000.00 zurück zu erstatten. Leider hat der FC In-genbohl dazumal die Gespräch abgebrochen!

 

Wir stehen in der Pflicht der Jugend und unseren Mitgliedern, weiterhin die Möglichkeit zu bieten, auf den Schoeller-Meyer Anlagen bedürfnisgerecht und unter kompetenter Leitung Fussball spielen zu können. Es wird enorm schwierig sein, sofern die Entwicklung bei Neuanmeldungen so weiter-geht (alleine in diesem Jahr über 30 Neuanmeldungen im Juniorenbereich) genügend qualifizierte Betreuer aus den eigenen Reihen zu finden, mit den immer enger werdenden Platzverhältnissen umzugehen und dabei allen Ansprüchen zu genügen.

 

Die Zeit wird zeigen, welches die Auswirkungen von diesem nach wie vor für uns schwer nachvollziehbaren Urteil sein werden. Wir wissen es im Moment auch nicht.

 

Bereits hatten wir eine Sitzung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wir können Ihnen aber versichern, dass wir weiterhin in Ihrem Sinne vorgehen werden. Es kann nicht sein, dass das mit viel Schweiss und mit viel Geld aufgebaute Hab und Gut (der FC Brunnen hat aus eigenen Mitteln ca. 1.4 Mio. Franken für die Anlage aufgebracht) einfach so von fremden Personen in Benutz und Beschlag genommen wird.

 

Wir vom Vorstand möchten uns bei Ihnen an dieser Stelle bedanken und zählen weiter auf Ihre Unterstützung für unsere gemeinsamen Interessen. Wir werden für den FC Brunnen wie bis anhin versuchen, vernünftige Lösungen zu finden und sie darüber laufend zu informieren.

 

Auf unserer Homepage www.fcbrunnen.ch werden wir unter der Rubrik Aktuelles jeweils über den aktuellen Stand informieren. Ebenso können Sie auf unserer Homepage mit einer Anmeldung den News-letter abonnieren, mit dem Sie immer das Neuste vom FC Brunnen erfahren.

 

Mit sportlichen Grüssen

Im Namen des Vorstand

 

Othmar Steiner

Präsident FC Brunnen

Hauptsponsor

Juniorensponsor

Co-Sponsoren

Sportförderer

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